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Die Rechte des Kindes sind in keinem bürgerlichen Gesetzbuch zu lesen und kein Mensch hat sie für das Kind ersonnen: es sind die unveräußerlichen, unverjährbaren Rechte der Natur des Kindes, die Rechte seines Keimlebens im Aufstiege seiner inneren Entwicklung – eingeborene Rechte also.