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Friedrich II.

* 24.01.1712 - † 17.08.1786


Zitate von  Friedrich II.

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Es ist leichter, eine gewisse Gattung von Leuten zum Reden als sie zum Schweigen zu bringen.


In den Gerichtshöfen sollen die Gesetze sprechen und der Herrscher schweigen.


Ohne Zweifel haben die Menschen ihre Schwachheiten, ohne Zweifel ist die Vollkommenheit nicht ihr Erbtheil; ich selbst fühle das und bin überzeugt, wie ungerecht es ist, von anderen das zu fordern, was man selbst weder zu leisten noch zu erfüllen vermöchte.


Quelle: "Lichtstrahlen aus Friedrichs des Großen Schriften" - 1886

Kein Mensch taugt ohne Freude.


Des Menschen Bestimmung ist, während dieser kurzen Zeit des Lebens für das Wohl der Gemeinschaft zu arbeiten, der er angehört.


Wenige Menschen denken, und doch wollen alle entscheiden.


Ein vernünftiger Mensch soll mit nichts Mißbrauch treiben, selbst nicht mit der Wahrheit.


Quelle: Prüfung des Versuchs über die Vorurtheile am 2. April 1770

Den Ägyptern würde es nicht erlaubt gewesen sein, ihren Gott Apis zu verzehren, nur die Christen behandeln den Beherrscher des Universums so.


So einfach die Gesetze sein mögen, es kommen streitige Fälle vor, verwickelte, unklare Sachen, wo man die Wahrheit aus der Tiefe des Brunnens ziehen muß, welche geübte Advokaten und Richter verlangen, um sie zu entwirren.


Quelle: Briefe an Katharina II. vom 26. November 1767

Ein Herrscher kann gar nicht genug Verachtung für die frivolen Streitigkeiten der Priester beweisen, und er kann nicht genug Aufmerksamkeit darauf verwenden, daß der Aberglaube und der religiöse Wahnsinn, den er in seinem Gefolge hat, sorgfältig vertilgt werden.


Quelle: "Antimachiavelli" - 1745

Wenn man die Tugenden als ein Gut beachtet, das man uns nicht rauben kann, so verachtet man die nichtigen Pläne der Neider und die Verleumdungen.


Quelle: Briefe an Marquise du Châtelet vom 8. März 1739

Wir sehen, dass bei der Unvollkommenheit aller menschlichen Dinge die besten Einrichtungen entarten. Daher muss von Zeit zu Zeit, wo es nötig ist, reformiert werden und die Einrichtungen ihrem ursprünglichen Zweck wieder zugeführt werden.