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In der Tat verhält sich das Recht der sozialen Gruppen zum Staate genauso wie das Privatrecht: Es muss vom Staate beaufsichtigt und geordnet werden.
Kein Volk hat Gott verlassen, das sich nicht selbst verließ.
In jedem rückhaltlos ehrlichen Bekenntnis liegt eine starke sittliche Kraft.
In demselben Maße als die Bürger reifer werden für die Selbsttätigkeit, in demselben Maße ist der Staat verpflichtet, ja, gezwungen - zwar dem Umfang nach vielseitiger, aber der Art nach bescheidener zu werden.
Heute aber ist die herrschende Vorstellung, daß jeder Mensch eine Masse von Notizen in seinem Kopf herumtragen soll, und das nennt man dann allgemeine Bildung.