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Den ungehinderten Fortgang in Beförderung des gemeinen Bestens, das man durch vereinigte Kräfte zu erhalten gedenket, nennet man die Wohlfahrt der Gesellschaft.
Gleichwie aber einer nicht verbunden ist, einen Vertrag zu halten, der dem Gesetze der Natur zuwider ist, so ist auch keiner gehalten, in einer Gesellschaft zu verbleiben, die unrecht ist.
Vielmehr sind die Menschen verbunden, nebeneinander und mit einander zu leben, damit einer des andern Glückseligkeit befördern kann, so viel an ihm ist.
Wo unvernünftig regieret wird, da hat jedermann viel Missvergnügen und muss ohne seine Schuld sein Gemüte in Unruhe setzen lassen.
Tue, was die Wohlfahrt der Gesellschaft befördert, unterlass, was ihr hinderlich oder sonst nachteilig ist.