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Unter allen bedenklichen Moralprinzipien ist das der sogenannten Selbsthilfe eines der zweideutigsten. Vortrefflich für den, der den Willen und die Kraft hat, sich selbst zu helfen, aber wertlos für jenen, der zu schwach ist, um den Kampf zu bestehen, ist ein Verbrechen im Munde desjenigen, der es auf andere anwendet, denen er nicht mehr helfen will.
Es ist ein berechtigtes Motiv, daß Unrecht tun immer schwerer wiegt, als das Recht nicht tun.
Wir sollen unsere Mitmenschen billig, nicht bloß gerecht behandeln. Der Ungerechte ist immer zugleich unbillig. Die Aufgabe des Rechtswillens ist es aber, die ihn unterworfenen Rechtssubjekte gerecht, nicht billig zu behandeln. Wer Gerechtigkeit zu üben berufen ist, soll sich daher nicht von bloßer Billigkeit leiten lassen.
Die letzte Quelle der Unsittlichen ist stets der Egoismus. Auf ihn führen alle sonstigen Motive, die dem Gesamtwillen widerstreiten, wie Haß, Rache, Nachlässigkeit, Gleichgültigkeit gegen allgemeine Interessen, schließlich immer zurück.
Die Regel, daß die Macht das Recht gibt, wird für den Krieg immer seine Geltung bewahren; aber dieser Satz ist bestimmt, durch den anderen seine Verbesserung zu finden, daß das Recht die Macht gibt.