Verträge, die gültig sind aber jederzeit wieder ungültig gemacht werden können, falls einer der Vertragspartner den Nachweis führen kann, daß zum Zeitpunkt des Gültigwerdens des Vertrags die Gültigkeitsdauer eines schon vorher bestehenden oder auch später abgeschlossenen Vertrages die Gültigkeitsdauer des gültigen Vertrages über- oder unterschreitet, was den gültigen Vertrag mithin ungültig macht und so das Gültigkeitsprinzip erst voll gültig werden läßt. Mustergültige Verträge eben.